Immobilie kaufen und Steuern sparen
Immobilie kaufen und Steuern sparen: Sie schaffen Sicherheit, legen Geld in Betongold an und sparen zusätzlich noch Ausgaben in Form von Steuern? Das geht, wir verraten Ihnen, was Sie beim Kauf von Immobilien absetzen können. Und wo Sie auf diesem Wege ordentlich Steuern sparen können. Staatliche Förderung gewährt der Fiskus oft im Erlass von Steuerpflichten, wo diese sich verstecken und welche Ausgaben dabei oft übersehen werden, verraten wir Ihnen in unserem Betrag.
Auf die Nutzung kommt es an
Wozu dient die Immobilie und wer nutzt sie wofür? Welche Steuervorteile der Staat Immobilienbesitzern gewährt, das hängt wesentlich von der Nutzung der Immobilie ab. Wer sein Geld in Zeiten niedriger Zinsen sinnvoll anlegen möchte, landet schnell bei Immobilien. Sie sind in diesen Phasen eine lohnenswerte Alternative zu anderen Geldanlagen. Dabei nutzen Immobilienkäufer nicht nur von den niedrigen Marktzins. Sie profitieren doppelt. Denn zusätzlich ersparen Sie sich Steuern. Aber Achtung: Entscheidend ist für den Steuervorteil die Frage, wie die Immobilie genutzt wird. Denn Eigenheimbesitzer profitieren steuerlich von anderen Vorteilen, als Kapitalanleger.
Steuern sparen mit der eigenen Immobilie: Privat genutzte Immobilien Wer eine Immobilie erwirbt, um sie selbst zu nutzen, dem bieten sich lediglich begrenzte Möglichkeiten, anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Vor dem Kauf sollten flexible Interessenten auf zwei Werte achten: die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer.
Grunderwerbssteuer und Grundsteuer sind vom Bundesland abhängig
Je nachdem, wie flexibel Sie sind, können Sie bereits mit dem Standort der Immobilie Geld sparen. Denn sowohl die Grunderwerbssteuer als auch die Grundsteuer unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern.
Sie möchten die Immobilie selbst nutzen?

Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen möchten, können Sie für die Finanzierung des neu zu erwerbenden Eigenheims eine vom Staat geförderte Altersvorsorge in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Sie diese Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Bei Eigennutzung haben Immobilienkäufer einen klaren Vorteil gegenüber Kapitalanlegern: Denn das Kapital aus dem Altersvorsorgevertrag darf ausschließlich für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie verwendet werden.
Handwerkerleistungen absetzen: Ferner dürfen Eigenheimbesitzer darüber hinaus haushaltsnahe Handwerkerleistungen absetzen. Werden also Kosten für die Instandhaltung, Modernisierung oder Reparatur einer selbst genutzten Immobilie fällig, können Eigentümer bis zu 20 Prozent der Handwerkerkosten von der Steuer absetzen. Maximal gilt dies bis zu einem Betrag von 1.200 Euro pro Jahr. Das gilt jedoch nur für die Arbeitskosten. Ausgeschlossen ist dabei das benötigte Material.
Steuern senken mit denkmalgeschütztem Gebäude: Auch die Denkmalpflege lässt der Staat sich etwas kosten. Er gewährt Immobilienkäufern, wenn sie ein denkmalgeschütztes Gebäude erwerben, Vorteile. Steuern sparen Eigenheimbesitzer auch bei „haushaltsnahen Dienstleistungen“: Diese können auch beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu müssen sie im Haus oder auf dem Grundstück verrichtet wurden. Beschäftigen Immobilienbesitzer also Putzhilfe, Gärtner, Kinderbetreuung, dann können Eigentümer die dafür anfallenden Kosten zu 20 Prozent und maximal 510 Euro von der Steuer absetzen, wenn die Dienstleister als Minijobber gemeldet sind. Handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Jobs, gelten bis zu 4.000 Euro pro Jahr.
Arbeitszimmer von der Steuer absetzen: Dieser Steuervorteil bietet sich inzwischen nicht mehr nur den Immobilienbesitzern, sondern auch den Mietern: Sie können, soweit Bedarf vorhanden ist, einen Teil des Hauses oder der Wohnung als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Aber Vorsicht, es gibt auch hier Bedingungen. Dieser Raum muss den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellen. Das gilt insbesondere für Selbständige. In diesem Fall können die Gesamtkosten unbeschränkt als Werbungskosten abgesetzt werden – Selbständige geben dies unter „Betriebsausgaben“ an. Ein begrenzter Abzug der Kosten ist dann möglich, wenn kein anderweitiger Arbeitsplatz zur Verfügung steht – auf Außendienstmitarbeiter oder Lehrer trifft dieser Fall in besonderem Maße zu. Kosten für das Arbeitszimmer können dann prozentual anteilig zur Gesamtwohnfläche abgezogen werden, das gilt bis zu 1.250 Euro pro Jahr.
Steuern sparen beim Erben einer Immobilie
Immobilienbesitzer können auch mit ihrem Ableben noch Steuern sparen. Nicht für sich, aber für ihre Erben. Steuern sparen beim Erben einer Immobilie: Dabei hilft eine Schenkung zu Lebzeiten. Gespart wird so ein Teil der Erbschaftssteuer. Dazu muss die Immobilie bereits zehn Jahre oder länger vor dem Tod an die Erben übertragen werden. Dabei gilt ein Steuerfreibetrag von 400.000 Euro für jedes Kind und 500.000 Euro für Ehepartner.
Immobilien als Kapitalanlage
Betongold: Wer sein Geld in Immobilen anlegt, sie also nicht selber nutzt, für den gelten andere Steuervorteile. Hierbei ist es unerheblich, ob die Käuferin ein Grundstück, einen Neubau oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Mieteinnahmen müssen versteuert werden oder die Anlage V: Davon können Vermieter aber diverse Kosten abziehen. Versteuert wird dann nur der übrig gebliebene Betrag. In der Steuererklärung ist dafür die Anlage V nötig, in der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Werbungskosten aufgeführt werden müssen.
Nebenkosten von Kauf oder Bau steuerlich absetzen: Vermieter von Immobilen können die Kosten für den Kauf oder den Bau der Immobilie steuerlich geltend machen. Das gilt auch für die Renovierung und weitere Arbeiten an bestehenden Immobilien.

Kredite lassen sich von der Steuer absetzen: Ist für die Finanzierung ein Kredit erforderlich, können die dafür fälligen Zinsen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Sie gelten als Werbungskosten. Das Gleiche gilt für Nebenkosten wie Heizung, Hausmeister und Müllabfuhr sowie Grundsteuer und Gebäudeversicherung. Eine Wertminderung des Gebäudes schlägt sich bei Immobilien, die nach 1924 erbaut wurden, wie folgt nieder. Für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren dürfen zwei Prozent des Brutto-Gesamtpreises jährlich geltend gemacht werden, es gelten höchstens 800 Euro.
Steuern sparen durch Sonderkosten in der Steuererklärung
Viele weitere Kosten, die für Vermieter von Immobilien anfallen, berücksichtigt das Finanzamt zugunsten der Vermieter als Sonderkosten in der Steuererklärung. Angefangen bei Peanuts wie den Kontoführungsgebühren reicht diese Liste über die Maklergebühren, Mitgliedsbeiträge in einem Vermieterverband, Steuerberatungskosten bis hin zu den Kosten, die Vermieter für die Verwaltung der Immobilie angeben.
Experten fragen, Steuern sparen
Fragen Sie jemanden, der sich mit der Steuererklärung auskennt, nur mit der richtigen Expertise und Fachkunde gehen Sie als Eigenheimbesitzer oder als Kapitalanleger mit Immobilien sicher, dass sie wirklich alle Möglichkeiten nutzen, Geld mit Ihren Immobilen zu sparen.
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