Eigentümerversammlung trotz Corona?
Eigentümerversammlung trotz Corona? In den Zeiten der Pandemie haben wir viele neue Vokabeln gelernt: 7-Tage Inzidenz und AHA-Regeln gehören dazu wie auch das richtige Anlegen einer Maske und dass es diese als FFP 2 und in anderen Qualitäten gibt. Lockdown hin oder her was passiert bei einer Eigentümerversammlung? Schließlich haben wir auch gelernt, oder sagen wir, die meisten von uns, dass es nur der Pandemie zugutekommt, nicht aber der Gesundheit der Menschen, wenn sich viele von Ihnen treffen. Was gilt also für die Eigentümerversammlung in Zeiten von Corona?
Haben die Eigentümer einen Anspruch auf die Versammlung?

Wie die Eigentümerversammlung trotz Corona? Die Antwort auf diese sehr zeitgebundene Frage ist klar. Ja, Eigentümerversammlung trotz Corona. Eigentümer haben trotz der Pandemie ein Recht darauf, persönlich zu einer Eigentümerversammlung eingeladen zu werden und an ihr teilzunehmen. Es ist nicht zulässig, das Treffen dahingehend zu beschränken, dass lediglich einzelnen Personen daran teilnehmen dürfen oder können. Wer sagt das? Nicht irgendwer, auf dieses Sachverhalt hat das LG Frankfurt am Main hingewiesen: Az.: 2-13 S 108/20 Unser Tipp für alle, die gerne auf ein direktes Treffen mit ihren Eigentümern verzichten möchten Reden Sie schon frühzeitig miteinander. Versuchen Sie solche Treffen, einvernehmlich und mit gegenseitiger Unterstützung, via Konferenzprogramm zu organisieren. Daran kann dann jeder teilnehmen, der einen Rechner oder ein Handy hat. Ganz ohne teuere Programme oder Einschränkungen funktioniert dies beispielsweise mit dem offenen Programm Jitsi Meet.
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