Deutschlands Mietpreise steigen weiter

Die Lage am Wohnungsmarkt in Deutschland spitzt sich zu, denn die Nachfrage nach Mietwohnungen steigt – doch es scheint nicht genug Wohnungen zu geben, um diesen Ansturm zu bewältigen. Die Folge: Steigende Mietpreise und somit wenig erschwingliche Wohnungen.

Kaufpreise sinken, doch Mieten werden teurer

Die neuen Quartalsdaten des Portals ImmoScout24 zeigen die neuen Entwicklungen des deutschen Immobilien- und Wohnungsmarkts. Die Daten basieren auf den Inseraten des Portals, diese werden alle drei Monate ausgewertet. Obwohl die Immobilienpreise stabil zu sein scheinen, verzeichnet das Portal einen deutlichen Anstieg der Mietpreise. Grund hierfür sei laut ImmoScout24 die enorm wachsende Nachfrage. „Die deutsche Wohnkrise spitzt sich zu. Der Run auf Mietwohnungen im Bestand nimmt weiter zu und spiegelt eindrücklich den großen Mangel an erschwinglichen Wohnungen wider – besonders in den Metropolen“, so Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24. Die Daten lassen darauf schließen, dass Mieter von Bestandswohnungen deutschlandweit mit einer Preiserhöhung von 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr rechnen müssen. Bei Neubauten seien es dagegen sogar 6,5 Prozent. Zum Vergleich: Sowohl bestehende als auch neugebaute Häuser haben sich gegenüber 2022 eher verbilligt, und zwar um 2,3 beziehungsweise 0,3 Prozent.

Besonders Metropolen sind betroffen

Obwohl diese Problematik bundesweit auftritt, scheinen Großstädte und Metropolregionen einen noch größeren Anstieg der Mietpreise verzeichnen. Laut dem Portal moz.de verschlingt die Kaltmiete in einigen Gebieten der größten Städte Deutschland mehr als ein Drittel des durchschnittlichen Einkommens, weshalb sich immer mehr Familien die Kosten für eine Wohnung in der Stadt nicht mehr leisten können. Ein Beitrag des zdf sieht die Schwierigkeit im Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage – der Bedarf sei in Großstädten groß, doch das Angebot nicht ausreichend. An dem Ziel, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, sei die Bundesregierung dem Portal zufolge gescheitert.

Auch hierfür scheinen die Daten von ImmoScout24 zu sprechen. Im Vergleich zum zweiten Quartal des laufenden Jahres seien die Mietanfragen für bestehende Wohnungen in Düsseldorf um 12 Prozent gestiegen, in Köln und München seien es sogar 15 Prozent. Die höchste Zahl an Anfragen pro Anzeige lassen sich den Daten zufolge jedoch nach wie vor in Berlin finden. Während die Mietpreise im Vergleich zum Vorjahr bundesweit um nicht mehr als sieben Prozent angestiegen sind, sind Bestandswohnungen in Berlin dem Portal zufolge 12,6 Prozent teurer als noch 2022, Neubauten dagegen sogar 19,1 Prozent. Außerdem weisen die Daten von ImmoScout24 daraufhin, dass die Nachfrage nach Eigentumswohnungen in Berlin, Hamburg, München und Frankfurt bereits wieder über das Niveau von 2019 – also über das Niveau von vor der Corona-Pandemie – gestiegen ist.

Vorerst keine Besserung in Sicht

Auch für die kommenden Monate gibt der Deutsche Mieterbund zunächst keine Entwarnung. Im Gegenteil: Der Anteil des Einkommens, welcher für die Miete draufgeht, könnte künftig auf mehr als 40 Prozent ansteigen. Siebenkotten ist sich sicher, „alles, was legal ist, wird an Mietsteigerungen in den nächsten Jahren ausgenutzt werden“. Ihm zufolge ist zu erwarten, dass die Mieten stärker steigen werden als die Löhne.

Zu den ohnehin steigenden Preisen sei laut der Bauindustrie davon auszugehen, dass die Bundesregierung das Ziel der 400.000 Wohnungen weiterhin verfehlen wird. „Für das laufende Jahr rechnen wir bestenfalls mit 250.000 fertiggestellten Wohnungen“, so der Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes, Tim-Oliver Müller, in einem Interview mit der tagesschau. „Gerade in den Ballungsgebieten und ihrem Umland wird damit die Wohnungsnot zementiert“, führt er weiter aus. Eine Besserung sehe er für 2024 nicht.

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Trotz Preisrückgang bei Immobilien: Eigenheim für viele Menschen unerschwinglich

Sinkende Immobilienpreise: Stärkster Preisverfall der 2000er

Auf dem Immobilienmarkt für Wohnungen und Häuser in Deutschland wurde innerhalb eines Jahres der stärkste Preisverfall der 2000er Jahre verzeichnet. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Preise für Wohnimmobilien im zweiten Quartal 2023 um 9,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückgegangen. Dabei sind längst nicht alle Immobilienpreise gleich. Der Preisrückgang betrifft insbesondere alte Häuser in Städten. Besonders deutliche Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresquartal wurden in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf verzeichnet. Hier verbilligten sich Ein- und Zweifamilienhäuser um 12,6 Prozent, und für Wohnungen mussten Käufer im Schnitt 9,8 Prozent weniger zahlen als im Jahr zuvor. Am geringsten waren die Preisrückgänge in den dünn besiedelten ländlichen Kreisen, wie das Statistische Bundesamt vermeldete. Wo die Preise im Boom nicht so stark gestiegen waren, fallen sie jetzt auch nicht so stark.

Inflation treibt Bauzinsen in die Höhe

Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung seien die sinkenden Immobilienpreise in Deutschland kein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines Wechselspiels zwischen Inflation, Geldpolitik und Wirtschaftstätigkeit. Die niedrigen Zinsen der letzten Jahre waren die Boomjahre der Bauwirtschaft. Neben den günstigen Finanzierungen sorgten internationale Investoren auf der Suche nach Rendite in einem sicheren Umfeld für Investitionen in den hiesigen Immobilienmarkt. Mit der Inflation stiegen jedoch auch die Bauzinsen, was die Kredite stark verteuerte. Auch die Preise für Baumaterialien wie Holz, Stahl, Beton und Dämmstoffe sind durch die Inflation und Lieferkettenengpässe deutlich angestiegen, was beispielsweise die Kosten für fällige Sanierungen erhöht. Laut Statistischem Bundesamt nahmen, wie bei den Baupreisen, auch die Preise für Instandhaltungsarbeiten im Februar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um über 15 Prozent zu. Zudem mindert die hohe Inflation die Kaufkraft der Menschen. So sind die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahr 2022 um 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

Nachfrage nach Wohnraum bleibt hoch

Die Nachfrage nach Wohnraum bleibt – nicht zuletzt wegen der Zuwanderung – hoch, während der Neubau wegen gestiegener Zinsen und teurer Baumaterialien stagniert. Viele Wohnungsgesellschaften, darunter auch Deutschlands größte Wohnungsgesellschaft Vonovia, stellen den Bau Zehntausender geplanter Wohnungen vorerst ein.

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Immobilie abgezahlt – und nun?

Endlich ist das Eigenheim abbezahlt und ganz im eigenen Besitz. Was nun? Gibt es bestimmte Dinge zu beachten? Wie rentiert sich die Immobilie ab jetzt als Geldanlage?

Ist der Immobilienkredit abbezahlt, fällt oft eine große Last von den Schultern der Käufer – auch finanziell. Doch was nun? Um weiter einen Überblick zu behalten, sollte man direkt einen neuen Finanzplan aufzustellen.

Bewohnen, beleihen, vermieten oder eine neue Investition?

Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt diese in der Regel jahrzehntelang ab und hat monatlich hohe Ausgaben für den Immobilienkredit. Ist die letzte Rate bezahlt, steht den Eigentümern monatlich oft deutlich mehr Geld frei zur Verfügung als noch zuvor. Deswegen sollte man spätestens, wenn das Ende der Ratenzahlungen naht, einen neuen Finanzplan aufstellen – das überschüssige Geld sollte nicht einfach auf dem Konto liegen bleiben oder gar ohne Finanzplan ausgegeben, sondern angelegt werden.

Möglich ist das in Form einer weiteren Immobilieninvestition, als Investition in Fonds oder Aktien, oder in einen Rentensparplan: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, doch ist es immer sinnvoll, sich vor der Anlage professionell beraten zu lassen. Das liegt daran, dass Finanzpläne sehr individuell sind und viele Faktoren – darunter weitere Rücklagen, das eigene Alter und das monatliche Einkommen – berücksichtigt werden müssen. Sich online zu informieren, kann dementsprechend ein erster Schritt sein, ist aber nicht ausreichend.

Ist eine Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Im Rahmen dieser Überlegungen sollten sich Eigentümer auch überlegen, ob sie die Grundschuld im Grundbuch lassen möchten oder nicht. Die Grundschuld wird bei Aufnahme eines Immobilienkredits von der Bank im Grundbuch eingetragen, sodass diese – für den Fall, dass die Kreditnehmer doch nicht zahlen können – eine Sicherheit haben. Ist die letzte Rate bezahlt, erhalten die Eigentümer von der Bank immer eine Bewilligung zur Löschung der Grundschuld. Damit können sie zum Notar gehen und die Grundschuld abschließend löschen lassen. Sinnvoll (aber nicht notwendig) ist das, wenn die Immobilie weiterverkauft werden soll, denn viele Käufer wünschen sich einen sauberen Grundbucheintrag.

Tatsächlich kann es aber für die Zukunftsplanung auch sinnvoll sein, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen, denn zunächst einmal kostet die Löschung der Grundschuld sowohl Notar- als auch Bearbeitungsgebühren beim Grundbuchamt. Diese Kosten können abhängig vom Wert der Immobilie stark in die Höhe schießen und als unnötige Ausgabe empfunden werden. Die Grundschuld stehen zu lassen, kann auch sinnvoll sein, wenn im Raum steht, zukünftig wieder einen größeren Kredit aufzunehmen – denn dann kann die Grundschuld als Sicherheit genutzt oder die Immobilie beliehen werden.

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Was wird bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Immobilienbesitz

Immobilienbesitz bei einer Scheidung

Während einer Trennung oder Scheidung kann der gemeinsame Immobilienbesitz so einige Fragen aufwerfen. Wem steht das Haus zu, wer muss ausziehen und wie lässt sich der Sachverhalt auf finanzieller Ebene klären? Generell ist zu sagen, dass, sofern die Ehegatten keine Vereinbarung getroffen haben, der sogenannte “gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft” gilt. Im Fall einer Scheidung bedeutet das, dass es zu einem Zugewinnausgleich kommt, bei dem ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für während der Ehe erworbene Vermögensgüter vorgenommen wird. Problematisch ist jedoch, dass Vermögensgegenstände wie eine Immobilie sich nicht ohne weiteres teilen lassen. Demnach müssen die Ehepartner entweder untereinander zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, wie mit der Immobilie umgegangen werden soll oder der Fall muss vor Gericht entschieden werden.

Eine nicht abbezahlte Immobilie

In vielen Fällen ist die betreffende Immobilie zum Zeitpunkt der Scheidung noch gar nicht abbezahlt. Dann stellt sich die Frage, wie mit den gemeinsamen Schulden umgegangen werden soll und wer überhaupt in der Zuständigkeit steht. Grundsätzlich gilt dabei, dass für den Hauskredit gesetzlich die Person haftet, die den Vertrag bei der Bank auch unterzeichnet hat. In den meisten Fällen sind jedoch beide Ehepartner Kreditnehmer für das gemeinsame Eigentum und so besteht für sie gegenüber der Bank eine Gesamtschuld. Das bedeutet, dass jeder der Ehepartner auf den vollen Betrag in Anspruch genommen werden kann. Nach der Zahlung durch einen Ehegatten steht ihm gegen den anderen Ehegatten grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleich der Hälfte des Betrags zu.

Möglichkeiten, den Immobilienbesitz zu klären

Bei einer Scheidung gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie mit einer gemeinsamen Immobilie umgegangen werden kann. Das Ehepaar hat immer die Möglichkeit, die verschiedenen Lösungswege in Betracht zu ziehen und so im besten Fall eine außergerichtliche Einigung zu erwirken.

Der Verkauf der Immobilie

Oft entscheiden sich Ehepartner dazu, das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung zu verkaufen und den Erlös zu gleichen Teilen untereinander aufzuteilen. Bestehen abweichende Eigentumsanteile an der Immobilie, so wird der Verkaufserlös entsprechend aufgeteilt. Bevor es jedoch zum Verkauf kommen kann, müssen noch bestehende Kredite getilgt und eine oftmals anfallende Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank gezahlt werden. Nach Ende des Trennungsjahres ist jeder der Ehepartner dazu berechtigt, den Verkauf des gemeinsamen Hauses zu verlangen. Ist eine Partei mit dem Verkauf nicht einverstanden, besteht sogar die Möglichkeit, auf die Erteilung der Zustimmung vor Gericht zu klagen.

Die Auszahlung des anderen Ehepartners

In dem Fall, dass einer der Ehepartner die Immobilie weiterhin besitzen möchte und der andere bereit ist, diese zu verlassen und zu verkaufen, besteht die Möglichkeit, den Partner auszuzahlen. Dieser erhält dann seinen Eigentumsanteil. Jedoch sollte dieser Vorgang immer mit Rücksprache der beteiligten Bank geschehen, da der Ehepartner, der sein Miteigentum abgibt, aus seiner Mithaftung entlassen werden muss.

Teilungsversteigerung per Gericht

Oft kommt auch keine außergerichtliche Einigung zwischen den Ehepartnern zustande. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Amtsgericht einzureichen und um eine Teilungsversteigerung zu bitten. In diesem Verfahren wird das Haus dann durch das Vollstreckungsgericht öffentlich versteigert und der Erlös anschließend aufgeteilt, wobei die geschiedenen Eheleute die Aufteilung des Betrages im Voraus gerichtlich festlegen lassen müssen. Beide Ehepartner haben das Recht, diesen Antrag zu stellen, unabhängig davon, wie groß ihr Miteigentumsanteil am Haus ist.

Übertragung auf gemeinsame Kinder

Grundsätzlich ist es auch möglich, die Immobilie bei einer Scheidung auf die gemeinsamen Kinder übertragen zu lassen. Besonders wenn die Intention besteht, dass die Immobilie den Familienbesitz nicht verlässt, die Ehepartner sich jedoch nicht anderweitig einigen können, kann diese Lösung eine Alternative zum Verkauf des Hauses bieten. Jedoch gibt es einige Dinge zu beachten, denn wenn das Kind noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat, muss die Übertragung mit der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erfolgen. Problematisch ist auch, dass ein Haus oder eine Wohnung nicht unbedingt mit finanzieller Absicherung für das Kind einhergehen muss, denn durch die Grundsteuer und Unterhaltungskosten kann eine Übertragung schnell auch zu einer erheblichen zukünftigen Belastung für das Kind führen.

Scheidungsfall mit Ehevertrag

Es wird deutlich, dass eine Scheidung mit vielen Problemen und Fragen einhergeht, die auch eine Menge Streitpotenzial mit sich tragen. Um dies zu vermeiden, ist es ratsam, im Voraus Regelungen für den Fall einer Scheidung in einem Ehevertrag zu treffen. Auf diesem Wege kann so auch festgehalten werden, wie bei einer Scheidung mit Vermögenspositionen wie Immobilien umgegangen werden soll und man vermeidet ebenfalls den meist teuren Weg vor ein Gericht, sollte es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen.

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Aus diesen Gründen verkaufen Eigentümer ihre Immobilien

Nachdem der Immobilienmarkt in Deutschland jahrelang nur eine Richtung kannte – nach oben – dürfte es laut unterschiedlicher Experten 2023 eher abwärts gehen. Ursache sind steigende Zinsen sowie hohe Baukosten, die dafür sorgen, dass sich immer weniger Menschen den Kauf einer Immobilien leisten können oder von Bauprojekten Abstand nehmen müssen. Auf der anderen Seite bedeutet dies, dass der Bedarf nach Mietobjekten steigt, was wiederum die Mietpreise weiter in die Höhe treiben dürfte.

Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts belegen, sind die Preise für Wohnimmobilien im dritten Quartal 2022 verglichen mit dem zweiten Jahresviertel 2022 um 0,4 Prozent gesunken. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, habe der Verband deutsche Pfandbriefbanken (VDP) gar eine Verringerung von 0,7 Prozent ausgemacht. Es habe sich dabei um den ersten Rückgang seit 2010 gehandelt.

Die Nachfrage nach Immobilien sinkt also, während das Angebot weiter zunimmt – sinkende Preise sind die Folge. Neben diesen eher kurzfristigen Auswirkungen auf den Immobilienmarkt gibt es auch einige mittel- und langfristige Ursachen, die dazu beitragen, dass sich das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage weiter verschieben wird, nämlich die Tatsache, dass es in Deutschland immer mehr alte Menschen gibt. Denn das zunehmende Alter ist für zahlreiche Immobilien-Eigentümer ein Grund, sich von ihrem Besitz zu trennen.

Das geht aus einer Analyse des Immobilienportals immoverkauf24 hervor, welche Ende Dezember 2022 in einer Pressemitteilung veröffentlicht wurde. Dabei wurden 13.300 Immobilienbesitzer gefragt, aus welchen Gründen sie in den letzten 15 Monaten einen Verkauf ihrer Immobilien erwogen haben. Die Erhebung der Daten fand zwischen September 2021 und November 2022 statt.

Während mit 30,8 Prozent der Kapitalbedarf/die Monetarisierung als häufigste Ursache für einen Immobilienverkauf angegeben wurde, folgten mit 19,5 Prozent gleich dahinter „Altersbedingte Gründe“, womit sich laut immoverkauf24 deutlich abzeichnet, dass die demografische Entwicklung Deutschlands maßgebliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben dürfte. Zu den altersbedingten Gründen gehört etwa, dass die Instandhaltung des Hauses im Alter nicht mehr stemmbar ist, Bewohner des Hauses pflegebedürftig werden oder ein Umzug in die Nähe von Angehörigen in Erwägung gezogen wird. Zählt man die Gründe „Tod von Bewohnern“ (1,1 Prozent) und „Erbschaft/kein Eigenbedarf“ (9,4 Prozent) mit zu den altersbedingten Verkaufsgründen, werden die Auswirkungen der demografischen Entwicklung in Deutschland auf den Immobilienmarkt noch deutlicher.

Doch es gibt noch weitere Gründe, die Eigentümer dazu bewegen, sich von einer Immobilie zu trennen. So gaben 19,3 Prozent der Befragten eine „neue Lebenssituation“ als Verkaufsgrund an. Hierzu kann zählen, dass man eine Familie gründet und deshalb mehr Platz benötigt, oder auch, dass man aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt. Ähnlich kommt hier die Kategorie „Scheidung/Trennung“ daher, die mit 2,9 Prozent in der Umfrage jedoch noch einmal separat angegeben wurde. Daneben gaben 5,9 Prozent der Umfrageteilnehmer an, „vermietungsmüde“ zu sein und deshalb ihr Eigentum veräußern zu wollen. Als Restkategorie bleibt „Sonstiges“ mit einem Anteil von 11,1 Prozent übrig, für weitere Gründe, die sich nicht gut zusammenfassen lassen.

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Inflationsdruck bei Vermietern – Wann dürfen Preise erhöht werden

Die hohe Inflation frisst derzeit die Mieteinnahmen auf. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Vermieter nun die Preise erhöhen?

Die Teuerung in Deutschland hat historische Ausmaße erreicht. Auch viele Vermieter wollen vor diesem Hintergrund die Mitpreise anpassen, doch der Mietmarkt ist streng reguliert. Welche Spielräume haben Vermieter?

Ortsübliche Vergleichsmiete

Will ein Vermieter die Miete erhöhen so muss er den Mieter darüber in Textform informieren und hierbei seinen Schritt begründen. Oftmals wird zur Begründung auf einen neuen Mietspiegel verwiesen, aus dem hervorgeht, dass die Preise für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung im Durchschnitt gestiegen sind.

Vermieter dürfen nämlich die Miete bis auf den ortsüblichen Satz anheben. Ein Blick in den Mietspiegel zeigt, in welcher Höhe Mieten durchschnittlich innerhalb der letzten sechs Jahre für eine vergleichbare Wohnung in der Gegend vereinbart wurden (§ 558 Abs. 2 BGB). Hierbei muss immer die Nettomiete zugrunde gelegt werden.

Einschränkungen

Allerdings gibt es für solche Mieterhöhungen klare rechtliche Einschränkungen. Zum einen dürfen Vermieter frühestens ein Jahr nach dem Einzug eine Mieterhöhung verschicken. Für diese gilt dann eine Überlegensfrist – während derer der Mieter die Möglichkeit hat, zu prüfen ob die Mieterhöhung zulässig ist und ob er ihr zustimmt – bis zum Ablauf des übernächsten Monats, so dass die Miete letztlich also erst nach 15 Monaten steigt (§ 558 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ähnlich ist die Lage bei Mietverhältnissen, die schon länger bestehen, auch dann dürfen Vermieter frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Diese 15-Monatsfrist gilt jedoch nicht, falls die Miete kurz zuvor aufgrund einer Modernisierung erhöht wurde, denn sollte dies der Fall sein, so kann sie trotzdem zusätzlich an die ortsübliche Miete angepasst werden.

Zum anderen gilt bei Mieterhöhung nach Mietspiegel die sogenannte Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB). So dürfen Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 20 Prozent – bzw. in einigen Bundesländer vorübergehend nur um 15 Prozent – erhöht werden. Dadurch kann der Fall eintreten, etwa wenn Mieten über mehrere Jahre nicht erhöht wurden, dass Mieten trotz einer Erhöhung unter der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben weil sie an die Kappungsgrenze stoßen.

Modernisierung

Neben einem neuen Mietspiegel kann eine Mieterhöhung aber auch damit begründet werden, dass die Wohnung bzw. das Haus renoviert wurde (§ 559 BGB). Wird eine Immobilie aufgewertet, so können bis zu 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Doch auch in diesem Fall gibt es Einschränkungen: So dürfen die Mieten modernisierter Wohnungen innerhalb von sechs Jahren um höchstens 3 Euro pro Quadratmeter steigen und bei Wohnungen mit einer Miete bis 7 Euro pro Quadratmeter sind es sogar maximal 2 Euro (§ 559 Abs. 3a BGB).

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Wenn Wohnkosten belasten

Nach Daten des Statistischen Bundesamtes war 2021 jeder Zehnte in Deutschland mit den Wohnkosten überlastet, besonders hart trifft es die Mieter.

Fixkosten, wie Ausgaben für Wohnen und Energie, machen in der Regel einen großen Teil der Lebenshaltungskosten aus. 2021 haben die deutschen Haushalte durchschnittlich 23,2 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnkosten aufgewendet. Bei 10,7 Prozent der Bevölkerung waren es sogar mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens – ab dieser Marke spricht man von einer Überbelastung.

Überbelastete Haushalte

In Deutschland lebt gut die Hälfte der Bevölkerung zur Miete (50,5 Prozent). Laut Statistischem Bundesamt ist hier die Wohnkostenbelastung besonders hoch, denn Mieter müssen durchschnittlich 27,6 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden. 12,8 Prozent der Mieter gelten als überlastet.

Einpersonenhaushalte müssen durchschnittlich 35,4 Prozent ihres Einkommens für die Miete einplanen, Alleinerziehende liegen mit einem Einkommensanteil von 30,7 knapp dahinter. In dieser Gruppe musste jeder vierte Haushalt mehr als 40 Prozent des Einkommens für die Miete aufwenden. Anders sieht die Situation bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder und zwei Erwachsenen mit Kindern aus, hier lag der Einkommensanteil 2021 durchschnittlich bei 23,7 Prozent resp. 24,1 Prozent.

Aufgegliedert nach Einkommensquintilen ergibt sich, dass die unterste Einkommensgruppe im Durchschnitt 42,6 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete ausgeben musste, über 36 Prozent der untersten der fünf Einkommensgruppen lebten 2021 in einem Haushalt, der als durch die Wohnkosten überbelastet gilt.

Mitpreisentwicklung

Ein deutliches Gefälle ergibt sich bei der Mietkostenentwicklung zwischen städtischen Ballungsgebieten und ländlichem Raum. Die Wohnkostenbelastung in den Städten lag 2021 bei 28,6 Prozent, auf dem Land durchschnittlich fast vier Prozent niedriger.

Die Nettokaltmieten erhöhten sich im Juli 2022 durchschnittlich um 1,7 Prozent, im Vergleich zum allgemeinen Anstieg der Verbraucherpreise um 7,5 Prozent eine recht gering erscheinende Erhöhung. Nettokaltmieten haben sich im Zeitraum von 2015 bis 2021 jedoch stetig, um insgesamt 8,5 Prozent, erhöht. In den meisten deutschen Großstädten liegt die Mietsteigerung jedoch weit darüber, so hat das Handelsblatt im Zeitraum von 2016 bis 2020 für München, Frankfurt und Stuttgart eine Mietpreissteigerung von deutlich über 10 Prozent berechnet, in Berlin haben sich die Mieten seit 2009 mehr als verdoppelt. Allein durch die aktuell durchschnittliche Erhöhung der Nettokaltmieten um 1,7 Prozent ergibt sich bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro eine jährliche Mehrbelastung von 204 Euro.

Besonders ins Gewicht fallen bei den Wohnkosten derzeit die Wohnnebenkosten, und diese betreffen sowohl Mieter als auch Eigentümer. Nach Destatis sind die Preise für Haushaltsenergie im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat durchschnittlich um 42,9 Prozent gestiegen: Heizöl verteuerte sich um 102,6 Prozent, Erdgas um 75,1 Prozent und Strom um 14,4 Prozent. Instandhaltungs- und Reparaturkosten stiegen derweil um 14,4 Prozent.

Verschiedene Vorschläge stehen im Raum: Ein „Energiepreisdeckel“ könnte die Verbraucher entlasten. Nach ersten Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums würde eine Senkung des Strom- und Gaspreises für die Endverbraucher den Staat rund 3,8 Milliarden Euro kosten. Ein staatlich subventionierter Grundverbrauch von etwa 75 Prozent des Energiebedarfs, wie ihn „Wirtschaftsweise“ Veronika Grimm vorschlägt, könnte vor allem Haushalte mit niedrigeren Einkommen entlasten.

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Begriffe der Baufinanzierung die Sie kennen sollten

Wer seine Wunschimmobilie kaufen oder bauen möchte, benötigt in den allermeisten Fällen eine Baufinanzierung. Als hätte man damit nicht schon alle Hände voll zu tun, können im damit verbundenen Gespräch mit der Bank zusätzlich noch Fachbegriffe auftauchen, die einem bislang unbekannt waren.

Damit Sie darauf vorbereitet sind und bedenkenlos in das Bankgespräch gehen können, erklären wir Ihnen die wichtigsten Grundbegriffe der Baufinanzierung – von A wie Annuitätendarlehen bis Z wie Zinsbindungsfrist.

Das ABC der Baufinanzierung

A wie Annuitätendarlehen

Eine Annuität ist eine regelmäßige zu leistende Zahlung und setzt sich aus den Zinsen und der Tilgungsrate zusammen. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die zu zahlende Rate, die Annuität, über die gesamte Laufzeit des Kredites hinweg gleich. Dabei verändern sich im Laufe des Kredites die Anteile von Zinsen und Tilgung, denn je länger ein Kredit bereits läuft und je mehr bereits getilgt wurde, desto weniger Zinsen fallen an.

B wie Bonität

Die Bonität ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Bevor die Bank einem Kunden einen Kredit gewährt, muss erst dessen Bonität geprüft werden. Das beinhaltet neben dem Einkommen und Vermögen auch dessen Zahlungsmoral.

E wie Effektivzins

Der Effektivzins stellt die pro Jahr anfallenden Gesamtkosten des Darlehens in Prozent dar. Der Sollzins oder auch Nominalzins gibt lediglich die Höhe der Verzinsung des Darlehens an, während der Effektivzins die tatsächliche Gesamtbelastung berücksichtigt, wie etwa Bearbeitungsgebühren oder sonstige zusätzlich anfallende Kosten.

F wie Finanzierungskosten

Die Finanzierungskosten des Immobilienkaufs oder eines Bauvorhabens beinhalten sämtliche Kosten, die unmittelbar mit der Finanzierung in Verbindung stehen. Das sind einerseits alle Zinskosten, die im Laufe des gesamten Darlehens entstehen, sowie andererseits die Kosten, die rund um den Darlehensvertrag entstehen, wie zum Beispiel die Notargebühren oder die Kosten, die für das Grundbuchamt rund um die Grundschuld anfallen.

G wie Grundschuld

Mit der Grundschuld und deren Eintragung in das Grundbuch sichern sich die Banken vor einem Zahlungsausfall des Darlehensnehmers ab. Damit wird der Bank das Recht auf Auszahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück eingeräumt – was im Regelfall die Zwangsversteigerung nach sich zieht. Die Grundschuld ist dabei nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden.

H wie Hypothek

Wie die Grundschuld ist eine Hypothek eine Form der Absicherung der Bank, die ebenso ins Grundbuch eingetragen wird. Der Unterschied zur Grundschuld ist jedoch, dass die Hypothek stets an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt ist, während eine Grundschuld zur Absicherung beliebiger Forderungen herangezogen werden kann.

N wie Nettodarlehensbetrag

Der Nettodarlehensbetrag ist die Summe, die dem Darlehensnehmer letztlich ausbezahlt wird. Der Nettodarlehensbetrag entspricht nicht zwangsläufig dem Bruttodarlehensbetrag, da Banken eventuell über den Zinssatz hinaus weitere Kosten berechnen.

R wie Restschuld

Die Restschuld entspricht dem Teil des Darlehens, der nach Ablauf der Laufzeit noch nicht zurückgezahlt wurde und somit noch aussteht.

T wie Tilgung

Die Rückzahlung des Darlehens wird auch als Tilgung bezeichnet. Die Tilgungsrate ist dabei die Höhe des Rückzahlungsbetrages. Bei der Darlehensrate bzw. Kreditrate kommen zur Tilgungsrate noch zusätzlich die anfallenden Zinskosten hinzu.

Z wie Zinsbindungsfrist

Der im Darlehensvertrag festgesetzte Zinssatz bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum – die Zinsbindungsfrist. Im Anschluss an die Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz neu verhandelt oder das Kreditinstitut gewechselt werden.

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Wir geben Tipps zur Nebenkostenabrechnung für Mieter und Vermieter

Wussten Sie, das vier von fünf Nebenkostenabrechnungen falsch sind? Das sagen nicht wir, das sagen Experten, die sich tagein tagaus damit beschäftigen. »Shit happens«, könnte man jetzt sagen, dumm nur, wenn Sie der oder die Leidtragende sind. Dabei muss dahinter nicht einmal die Absicht stehen, Sie zu betrügen oder über den Tisch zu ziehen. Häufig steckt Unkenntnis dahinter.

Wir geben Tipps zur Nebenkostenabrechnung für Mieter und Vermieter
Ob Mieterin oder Vermieterin, von einer korrekten Nebenkostenabrechnung profitieren beide Seiten. Sie dient dem Vertrauensverhältnis und dem angenehmen Gefühl, sich auf den anderen verlassen zu können. Zwischen Eigentümerinnen und Mietern ist das keine Banalität. Denn im besten Fall handelt es sich dabei um Verhältnisse, die jahrelang Bestand haben, da ist es schon angenehmer, sich mit einem guten Gefühl zu begegnen. (mehr …)

Immobilienkauf: Kann ich mich auf die Immobilienbesichtigung vorbereiten?

Hauskauf ist keine Glückssache! Ja sicher, ein wenig Glück und der Kommissar Zufall dürfen ruhig mit von der Partie sein, aber auf vieles können sich kaufwillige Interessenten beim Immobilienkauf vorbereiten.

Wie viele Immobilien haben Sie in Ihrem Leben schon gekauft? Nein wir möchten Sie nicht dazu anregen, Ihre Profession zu wechseln und Häuser zu kaufen oder zu verkaufen. Die Frage soll lediglich verdeutlichen, welche Bedeutung diesem Termin zukommt. Denn die meisten von uns haben noch keine Immobilie gekauft oder verkauft. Falls doch, liegt dies wahrscheinlich Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zurück. Ihm wohnt schon eine lebensverändernde Kraft inne, so einem Immobilienkauf. Damit ist dieser Termin es Wert, etwas Vorbereitung zu erfahren.

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