Wenn Wohnkosten belasten
Nach Daten des Statistischen Bundesamtes war 2021 jeder Zehnte in Deutschland mit den Wohnkosten überlastet, besonders hart trifft es die Mieter.
Fixkosten, wie Ausgaben für Wohnen und Energie, machen in der Regel einen großen Teil der Lebenshaltungskosten aus. 2021 haben die deutschen Haushalte durchschnittlich 23,2 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnkosten aufgewendet. Bei 10,7 Prozent der Bevölkerung waren es sogar mehr als 40 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens – ab dieser Marke spricht man von einer Überbelastung.
Überbelastete Haushalte
In Deutschland lebt gut die Hälfte der Bevölkerung zur Miete (50,5 Prozent). Laut Statistischem Bundesamt ist hier die Wohnkostenbelastung besonders hoch, denn Mieter müssen durchschnittlich 27,6 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete aufwenden. 12,8 Prozent der Mieter gelten als überlastet.
Einpersonenhaushalte müssen durchschnittlich 35,4 Prozent ihres Einkommens für die Miete einplanen, Alleinerziehende liegen mit einem Einkommensanteil von 30,7 knapp dahinter. In dieser Gruppe musste jeder vierte Haushalt mehr als 40 Prozent des Einkommens für die Miete aufwenden. Anders sieht die Situation bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder und zwei Erwachsenen mit Kindern aus, hier lag der Einkommensanteil 2021 durchschnittlich bei 23,7 Prozent resp. 24,1 Prozent.
Aufgegliedert nach Einkommensquintilen ergibt sich, dass die unterste Einkommensgruppe im Durchschnitt 42,6 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete ausgeben musste, über 36 Prozent der untersten der fünf Einkommensgruppen lebten 2021 in einem Haushalt, der als durch die Wohnkosten überbelastet gilt.
Mitpreisentwicklung
Ein deutliches Gefälle ergibt sich bei der Mietkostenentwicklung zwischen städtischen Ballungsgebieten und ländlichem Raum. Die Wohnkostenbelastung in den Städten lag 2021 bei 28,6 Prozent, auf dem Land durchschnittlich fast vier Prozent niedriger.
Die Nettokaltmieten erhöhten sich im Juli 2022 durchschnittlich um 1,7 Prozent, im Vergleich zum allgemeinen Anstieg der Verbraucherpreise um 7,5 Prozent eine recht gering erscheinende Erhöhung. Nettokaltmieten haben sich im Zeitraum von 2015 bis 2021 jedoch stetig, um insgesamt 8,5 Prozent, erhöht. In den meisten deutschen Großstädten liegt die Mietsteigerung jedoch weit darüber, so hat das Handelsblatt im Zeitraum von 2016 bis 2020 für München, Frankfurt und Stuttgart eine Mietpreissteigerung von deutlich über 10 Prozent berechnet, in Berlin haben sich die Mieten seit 2009 mehr als verdoppelt. Allein durch die aktuell durchschnittliche Erhöhung der Nettokaltmieten um 1,7 Prozent ergibt sich bei einer Nettokaltmiete von 1.000 Euro eine jährliche Mehrbelastung von 204 Euro.
Besonders ins Gewicht fallen bei den Wohnkosten derzeit die Wohnnebenkosten, und diese betreffen sowohl Mieter als auch Eigentümer. Nach Destatis sind die Preise für Haushaltsenergie im Juli 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat durchschnittlich um 42,9 Prozent gestiegen: Heizöl verteuerte sich um 102,6 Prozent, Erdgas um 75,1 Prozent und Strom um 14,4 Prozent. Instandhaltungs- und Reparaturkosten stiegen derweil um 14,4 Prozent.
Verschiedene Vorschläge stehen im Raum: Ein „Energiepreisdeckel“ könnte die Verbraucher entlasten. Nach ersten Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums würde eine Senkung des Strom- und Gaspreises für die Endverbraucher den Staat rund 3,8 Milliarden Euro kosten. Ein staatlich subventionierter Grundverbrauch von etwa 75 Prozent des Energiebedarfs, wie ihn „Wirtschaftsweise“ Veronika Grimm vorschlägt, könnte vor allem Haushalte mit niedrigeren Einkommen entlasten.
Begriffe der Baufinanzierung die Sie kennen sollten
Wer seine Wunschimmobilie kaufen oder bauen möchte, benötigt in den allermeisten Fällen eine Baufinanzierung. Als hätte man damit nicht schon alle Hände voll zu tun, können im damit verbundenen Gespräch mit der Bank zusätzlich noch Fachbegriffe auftauchen, die einem bislang unbekannt waren.
Damit Sie darauf vorbereitet sind und bedenkenlos in das Bankgespräch gehen können, erklären wir Ihnen die wichtigsten Grundbegriffe der Baufinanzierung – von A wie Annuitätendarlehen bis Z wie Zinsbindungsfrist.
Das ABC der Baufinanzierung
A wie Annuitätendarlehen
Eine Annuität ist eine regelmäßige zu leistende Zahlung und setzt sich aus den Zinsen und der Tilgungsrate zusammen. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die zu zahlende Rate, die Annuität, über die gesamte Laufzeit des Kredites hinweg gleich. Dabei verändern sich im Laufe des Kredites die Anteile von Zinsen und Tilgung, denn je länger ein Kredit bereits läuft und je mehr bereits getilgt wurde, desto weniger Zinsen fallen an.
B wie Bonität
Die Bonität ist die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Bevor die Bank einem Kunden einen Kredit gewährt, muss erst dessen Bonität geprüft werden. Das beinhaltet neben dem Einkommen und Vermögen auch dessen Zahlungsmoral.
E wie Effektivzins
Der Effektivzins stellt die pro Jahr anfallenden Gesamtkosten des Darlehens in Prozent dar. Der Sollzins oder auch Nominalzins gibt lediglich die Höhe der Verzinsung des Darlehens an, während der Effektivzins die tatsächliche Gesamtbelastung berücksichtigt, wie etwa Bearbeitungsgebühren oder sonstige zusätzlich anfallende Kosten.
F wie Finanzierungskosten
Die Finanzierungskosten des Immobilienkaufs oder eines Bauvorhabens beinhalten sämtliche Kosten, die unmittelbar mit der Finanzierung in Verbindung stehen. Das sind einerseits alle Zinskosten, die im Laufe des gesamten Darlehens entstehen, sowie andererseits die Kosten, die rund um den Darlehensvertrag entstehen, wie zum Beispiel die Notargebühren oder die Kosten, die für das Grundbuchamt rund um die Grundschuld anfallen.
G wie Grundschuld
Mit der Grundschuld und deren Eintragung in das Grundbuch sichern sich die Banken vor einem Zahlungsausfall des Darlehensnehmers ab. Damit wird der Bank das Recht auf Auszahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Grundstück eingeräumt – was im Regelfall die Zwangsversteigerung nach sich zieht. Die Grundschuld ist dabei nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden.
H wie Hypothek
Wie die Grundschuld ist eine Hypothek eine Form der Absicherung der Bank, die ebenso ins Grundbuch eingetragen wird. Der Unterschied zur Grundschuld ist jedoch, dass die Hypothek stets an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt ist, während eine Grundschuld zur Absicherung beliebiger Forderungen herangezogen werden kann.
N wie Nettodarlehensbetrag
Der Nettodarlehensbetrag ist die Summe, die dem Darlehensnehmer letztlich ausbezahlt wird. Der Nettodarlehensbetrag entspricht nicht zwangsläufig dem Bruttodarlehensbetrag, da Banken eventuell über den Zinssatz hinaus weitere Kosten berechnen.
R wie Restschuld
Die Restschuld entspricht dem Teil des Darlehens, der nach Ablauf der Laufzeit noch nicht zurückgezahlt wurde und somit noch aussteht.
T wie Tilgung
Die Rückzahlung des Darlehens wird auch als Tilgung bezeichnet. Die Tilgungsrate ist dabei die Höhe des Rückzahlungsbetrages. Bei der Darlehensrate bzw. Kreditrate kommen zur Tilgungsrate noch zusätzlich die anfallenden Zinskosten hinzu.
Z wie Zinsbindungsfrist
Der im Darlehensvertrag festgesetzte Zinssatz bezieht sich auf einen festgelegten Zeitraum – die Zinsbindungsfrist. Im Anschluss an die Zinsbindungsfrist kann der Zinssatz neu verhandelt oder das Kreditinstitut gewechselt werden.
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