Nießbrauch – wenn Sie Ihr Haus gar nicht verkaufen möchten

Nießbrauch – wenn Sie Ihr Haus gar nicht verkaufen möchten. Das letzte Hemd hat keine Taschen, sagt der Volksmund. Was soviel bedeutet, dass wir über den Tod hinaus keine Reichtümer mitnehmen können. Es hat also für ältere Hausbesitzer im Herbst des Lebens, oft keinen Sinn, ihr eigenes Zuhause, in dem sie oft seit Jahrzehnten gelebt haben, zu verkaufen. Was aber tun, wenn es ein oder mehrere Kinder gibt?

Hier kann der Nießbrauch ein möglicher Weg sein, das Haus oder die Wohnung, kurz die Familienimmobilie, an die folgende Generation weiter zu geben. Denn wer erbt, musst Erbschaftssteuer zahlen. Die ist zwar, wenn direkt von den Eltern an die Kinder vererbt wird, sehr großzügig bemessen. Es gibt aber immer wieder Bestrebungen dies zu ändern. Aktuell liegt der steuerfreie Betrag für die Erbschaft von Eltern an die Kinder pro Elternteil bei 400.000 €. Das gilt aktuell pro Kind. Erst wenn Werte, die diesen Wert übersteigen, vererbt werden, muss die Differenz besteuert werden.

Nießbrauch ist nicht an die Erbschaft gebunden
Wer mit seiner zu vererbenden Immobilie diesen Wert übersteigt, oder das Risiko minimieren möchte, dass diese Freibeträge rund um die Erbschaftssteuer geändert werden, kann über den Nießbrauch nachdenken.
Nießbrauch ist nicht ausschließlich an eine Erbschaft gebunden. Es ist im Prinzip ein Geschenk, bei dem der Beschenkte nicht in vollem Umfang über das Geschenk verfügen oder darüber bestimmen soll.

Hier erfahren Sie die Details über den Nießbrauch – wenn Sie Ihr Haus gar nicht verkaufen möchten.

Hausverkauf oder Nießbrauch?
Nießbrauch – wenn Sie Ihr Haus gar nicht verkaufen möchten.

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