Grundsteuerreform: Wird es für Eigenheimbesitzer jetzt teuer?

Zwei Jahre sind vergangen, seit das Bundesverfassungsgericht die geltende Grundsteuerregelung als rechtswidrig befand. Sie widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und sei veraltet, hieß es. Die Richter ließen dem Gesetzgeber bis Ende 2019 Zeit, die Gesetze an die aktuellen Bedingungen anzupassen.

Was regelt die Grundsteuer und wonach bemisst sie sich?
Nach der Grundsteuer richtet sich die Steuerhöhe eines Grundstücks. Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer besonders wertvoll, da sie etwa 15 Prozent zum gesamten Steueraufkommen der Gemeinden beiträgt.
Finanzminister Christian Görke betonte die Bedeutung der Grundsteuer allein für Brandenburg. Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 270 Millionen Euro für landesweit rund 1,4 Millionen Grundstücke sei sie ein wesentlicher Baustein der Kommunalfinanzierung in Brandenburg, deren Wegfall nicht kompensiert werden könnte.

Die Grundsteuer bestimmt die Steuerabgaben auf den Besitz eines Grundstücks. Dabei orientiert sich diese am Wert des Grundstücks und nicht einfach nur an dessen Größe. Im Unterschied zur Grunderwerbssteuer handelt es sich bei der Grundsteuer und eine jährliche Abgabe. Die Grunderwerbssteuer wird vom Käufer nur einmal entrichtet.

Neue Grundsteuerreform ab 2025


Als veraltet galt den Richter das deutsche System vor allem, weil seine Bewertungsgrundlagen im Osten auf das Jahr 1935 und im Westen auf das Jahr 1964 zurückgehen. Seit diesen Zeiten haben sich die Werte von Grund und Boden in den einzelnen Kommunen und Gemeinden so grundlegend geändert, dass es nicht bei regionalen Anpassungen bleiben konnte. Dem Bundesverfassungsgericht folgend, tritt die neue Grundsteuerreform ab 2025 erstmals in Kraft.

Grundsteuerreform: Eigenheimbesitzer jetzt teuer?
Wird es mit der Grundsteuerreform für Eigenheimbesitzer teuer? Foto: Patrick Hinzmann 

Die neue Grundsteuer oder die „goldene Brücke“
Der Bundesfinanzminister und die Länder konnten sich bei der Suche nach einem neuen Modell für die Grundsteuer einigen. Der Kompromiss wird auch als „goldene Brücke“ bezeichnet.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) konnte durchsetzten, dass die Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts bundesweit gelten. Das Bundesfinanzministerium hofft, dass die Bundesländer viele Eckpunkte in ihre Grundsteuermodelle übernehmen. Aufgrund der Öffnungsklausel dürfen die Länder von diesem Vorschlag abweichen und ein eigenes Grundsteuersystem festlegen.

Wird es für Eigenheimbesitzer teurer?


Erklärtes Ziel war von Anfang an, keine Teuerung für die Bürger einzuleiten. Es sollten also durch die angepasste Berechnung der Grundsteuer keine Mehreinnahmen generiert werden.
Ob das gelungen ist, wird sich zeigen. Denn bestimmend sind die Hebesätze der Kommunen. Sie steuern die Höhe der Grundsteuerschuld von Immobilienbesitzern.

Darf die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden?


Ja, die Grundsteuer darf von Vermietern über die Nebenkostenrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Details hängen von dem einzelnen Modell für die Grundsteuer ab. Diese werden im föderalen System von den Bundesländern entschieden.

Die Grundsteuer und der Hebesatz


Bisher war die Grundsteuer abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude. Dazu kam der Hebesatz. Dieser wurde von den Gemeinden und Kommunen bestimmt und wirkte sich direkt auf die Höhe der Abgabe aus. Denn der Hebesatz funktionierte als Faktor, der die direkte Höhe bestimmte. Das war so und das bleibt so. Danach gehen die Länder unterschiedliche Wege.

Grundstücksgröße, Hausfläche und Lage


Olaf Scholz, um Einheitlichkeit für ganz Deutschland bemüht, möchte die Grundstücksgröße, die Hausfläche und die Lage in die Berechnung einfließen lassen. Diese Punkte sind im Bodenrichtwert zusammengefasst.
Experten schätzen, dass diese Berechnung zu einem Anstieg der Steuern führen würde, besonders da, wo es sich um Zentrumsbebauung und Lagen mit guter Infrastruktur handelt.
Wunsch des Bundesfinanzministers war es, die Eigentümer von Luxusimmobilien über die neue Grundsteuer stärker zur Kasse zu bitten als die Bewohner von mittelklassigen Wohnungen. Klingt gerecht, ist aber – das bemängeln Kritiker – mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden.

Der bayerische Weg zur neuen Grundsteuer
Bayern favorisiert das Flächenmodell. Dafür erwirkte das Land die Änderung des Grundgesetzes. Das Ergebnis ist eine bundesweite Öffnungsklausel. Das Flächenmodell ist wertunabhängig. Nach ihm werden Grundstücksfläche und die Geschossfläche der Immobilie besteuert. Nicht berücksichtigt werden Lage und Wert der Immobilie. Die Folge: eine deutliche Verschiebung zugunsten hochwertiger und zentraler Immobilien.

Baden-Württemberg diskutiert: Bodenwertmodell, Flächenmodell, Kombinations-Modell

Baden-Württemberg diskutiert drei Modelle: Beim Bodenwertmodell, werden Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert kalkuliert. Eine Alternative ist das bayerische Flächenmodell. Und als dritte Möglichkeit gilt das Kombi-Modell aus Grundstücksfläche, Wohnfläche und Bodenrichtwert.

Welchen Weg geht Brandenburg?


Brandenburgs Finanzminister warnte vor einem Flächenmodell nach bayerischer Vorstellung. „Dann würden die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks am Tegernsee genauso viel Grundsteuer zahlen, wie man beispielsweise für ein Grundstück an der Abbruchkante in Welzow-Süd zu entrichten hat. Das hätte nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun. Deshalb plädiere ich seit Monaten für ein Modell, das den Wert des Grundstücks berücksichtigt“, unterstrich Görke.

Was 2025 auf dem Steuerbescheid der Eigentümer steht, hängt von den Modellen der Bundesländer ab, für die sich die Politiker entscheiden. Die letzte Instanz sind die Kommunen, die mit ihren Hebesätzen die Grundsteuerhöhe definieren.

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