Baukindergeld verlängert
Baukindergeld verlängert: Sie tragen sich mit dem Gedanken ein Haus zu bauen? Dann wird Sie interessieren, dass Sie Geld erhalten. Dabei geht es nicht um einen Kredit, den Sie zurückzahlen müssen, sondern um eine Förderung in Form eines Geschenks. Dieses Geld müssen Sie nicht zurückzahlen. Warum der Staat solche Geschenke macht und wer in diesen Genuss kommt, erfahren Sie in unserem Artikel.
Wir hatten bereits zu seiner Einführung des Baukindergeldes darüber berichtet. Für alle die nicht wissen, um was es dabei geht, erklären wir es. Außerdem zeigen Ihnen, wo Sie es beantragen können.
Was ist das Baukindergeld? Das Baukindergeld ist ein Zuschuss des Staates, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es gibt ihn für Familien und Alleinerziehende.
Sie bauen gar nicht neu, sondern bauen eine bestehende Immobilie um? Auch dann können Sie von diesem Geschenk profitieren. Das Geld erhalten nicht nur Familien, die neu bauen, sondern auch solche, die eine Bestandsimmobilie umbauen. Das Baukindergeld ist an die Bedingung geknüpft, das Kinder im Haus wohnen. Deshalb ist es egal, ob sie in einer Familie mit oder ohne Trauschein leben oder von einem einzigen Elternteil großgezogen werden. Für das so genannte Baukindergeld stellt die Bundesregierung insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung. Experten gehen davon aus, dass dieses Geld für alle reicht, die das Baukindergeld im Förderzeitraum beantragen. Und noch eine gute Nachricht: Es kann einfach online beantragt werden. Aber sie haben richtig gelesen. Es gibt einen Förderzeitraum. Sie müssen also Fristen beachten. Welche das sind, erklären wir Ihnen.
Warum gibt es das Baukindergeld?
Aber warum verschenkt der Staat Geld? Oder anders gefragt, warum gibt es das Baukindergeld eigentlich? Gründe, die für die Einführung des Baukindergeldes sprechen sind unter anderem die niedrige Eigentumsquote in Deutschland. Laut Statistischem Bundesamt leben in Deutschland rund 42 Prozent der Menschen in der selbst genutzten eigenen Immobilie. Das ist wenig, wenn man es mit unsere europäischen Nachbarn vergleicht. 77 Prozent der Spanier, 73 Prozent der Griechen und 72 Prozent der Italiener leben in Wohnungen oder Häusern die Ihnen selbst gehören.
Deutschland geht es wirtschaftlich im europäischen Vergleich zwar gut, aber nur unterdurchschnittlich wenige Familien besitzen Wohneigentum. Um das zu ändern, gibt das Baukindergeld einen Anreiz.
Wir hatten bereits über das Baukindergeld berichtet. Unseren Artikel finden Sie hier.
Wie viel Geld zahlt der Staat den Familien als Baukindergeld?
Wie viel Geld erhält der einzelne Antragsteller? 10 Milliarden Euro sind sehr viel Geld. Es hängt von der Zahl der Kinder ab, wieviel der Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder kurz KfW überweist. Pro Kind ist der Zuschuss auf 12.000 Euro begrenzt. Damit überweist die KfW für jedes Kind zehn Jahre lang je 1.200 Euro.
Wer kann das Baukindergeld beantragen?

Das Baukindergeld müssen Bauwillige beantragen. Es fließt nicht automatische. Neben den Fristen und Stichtagen müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Gezahlt wird der Zuschuss an Familien mit Kindern und Alleinerziehende für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände. Aber die Kinder sind nicht das einzig Kriterium für eine Auszahlung. Auch der Staat unterliegt bei seinen Ausgaben einer gewissen Sorgfaltspflicht. Das hat zur Folge, dass das förderfähige Haushaltseinkommen nicht zu hoch liegen darf. Insgesamt darf der antragstellenden Familie ein Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro im Jahr zur Verfügung stehen. Das gilt für Familien oder Alleinerziehende mit einem Kind. Pro zusätzliches Kind steigt diese Grenze um 15.000 Euro pro Jahr.
Welche Fristen gelten beim Baukindergeld?
Wichtige Stichtage und Fristen für Ihren Antrag:
– Kaufvertrag, Baugenehmigung oder Bauanzeige müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2021 datiert sein. Bisher galt das Jahr 2020 als Grenze.
– Den Antrag auf Baukindergeld stellen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Einzug.
– Der letzte Tag, an dem Familien und Alleinerziehende Baukindergeld beantragen können, ist der 31.12.2023. Dann endet der Förderzeitraum.
Sie möchten Baukindergeld beantragen? Hier erhalten Sie weiterreichende Informationen und finden die Antragsformulare.
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